Welche Angaben gehören zu Ihrem Tagesgericht?
Ein wechselndes Tagesgericht hat oft mehrere Grundlagen: die eigene Rezeptur, zugekaufte Sauce, Garnitur und Ersatzprodukte. Führen Sie Ihre geprüften Angaben für genau dieses Gericht zusammen. Offene Punkte bleiben sichtbar; erst nach Ihrem Abgleich entsteht eine gemeinsame Angabenvorlage.
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Ein Tagesgericht nachvollziehbar beschreiben
Halten Sie die tatsächlich verwendete Rezeptur und aktuelle Zutatenunterlagen bereit. Die Software führt Ihre Angaben zusammen; die eigene fachliche Prüfung nehmen Sie vor. Für eine komplette Speisekarte oder einen gemeinsamen Zutatenstamm ist dieses Einzelblatt nicht gedacht.
Ihre Texte werden zur Zusammenstellung an den Server gesendet und nicht als Vorgang gespeichert. Keine Personenangaben oder vertraulichen Rezeptmengen eingeben. Ein Konto ist nicht nötig. Die JSON-Datei bleibt in Ihrer eigenen Ablage; es gibt keine automatische Übernahme in die Konto-App.
So geht es
- Das konkrete Gericht abgrenzenBezeichnung, Rezepturstand und Abgabeweg festhalten. Diese Hilfe betrifft ein offen vor Ort angebotenes Tagesgericht. Eine vollständige Speisekarte, vorverpackte Ware oder eine Online-Bestellung brauchen eine gesonderte Betrachtung.
- Komponenten und Unterlagen prüfenAuch Sauce, Garnitur und Ersatzprodukte erfassen. Allergenangaben aus der eigenen Prüfung wählen. Zusatzstoffangaben und weitere Hinweise am fertigen Gericht beurteilen, nicht nur vom Lieferantenetikett abschreiben.
- Lücken vor Verwendung schließenFehlende Unterlagen oder unbekannte Sachverhalte erzeugen eine interne Aufgabenliste. Nach vollständigen Angaben und Ihrem aktuellen Abgleich stellt die Hilfe eine gemeinsame Vorlage zusammen. Sie bestätigt deren fachliche Richtigkeit nicht.
- Den Arbeitsstand weiterverwendenDas vollständige Arbeitsblatt drucken oder die JSON-Arbeitsdatei lokal sichern. Beim Einlesen und nach Änderungen ist ein neuer Abgleich nötig. Die Datei wird nicht automatisch in die Konto-App übernommen.
Ein Gericht, mehrere Zutatenunterlagen, ein gemeinsames Medium
Nach § 5 Absatz 2 LMZDV sind die dort geregelten Zusatzstoffangaben grundsätzlich mit den Allergeninformationen in gleicher Art und Weise und über dasselbe Medium bereitzustellen. Eine Allergenkarte und eine getrennte, für Gäste nicht zugängliche Zusatzstoffnotiz ergeben deshalb noch keine passende gemeinsame Information. Diese Hilfe führt beide Angaben für das bezeichnete Gericht zusammen.
Für nicht vorverpackte Lebensmittel regelt § 4 LMIDV, wie Allergeninformationen bereitgestellt werden können. Sie müssen vor Kaufabschluss und vor Übergabe zugänglich sein. Ein Ausdruck allein belegt weder seine tatsächliche Bereitstellung noch die Schulung des Personals. Bei mündlicher Auskunft bestehen zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere verfügbare schriftliche oder elektronische Aufzeichnungen und ein gut sichtbarer Hinweis.
Allergenkarte für die gesamte Speisekarte aufbauen
Zusatzstoffangaben nach § 5 LMZDV verstehen
Beispiel: Nudeln mit Sauce und einer wechselnden Garnitur
Angenommen, die tatsächlich verwendeten Nudeln enthalten kennzeichnungspflichtigen Weizen. Die Sauce enthält Milch und Senf. Der Betrieb hat zusätzlich festgestellt, dass am fertigen Gericht eine Angabe „mit Konservierungsstoff“ erforderlich ist. Diese Angaben sind ein synthetisches Beispiel und keine allgemeine Kennzeichnung für Nudelgerichte. Die konkrete Rezeptur entscheidet.
Tragen Sie Nudeln und Sauce mit den jeweiligen Unterlagen ein. Milch, die in mehreren Komponenten vorkommt, erscheint in der gemeinsamen Vorlage nur einmal. Die interne Unterlage erhält die Zuordnung zu den Komponenten. Solange die Unterlagen zur Garnitur fehlen, bleibt deren Status „Noch offen“. Die Software erstellt dann eine Klärungsliste und keine Gästevorlage.
Wird die Sauce kurzfristig durch ein anderes Produkt ersetzt, reicht der alte Ausdruck nicht als Abgleich für die neue Rezeptur. Ändern Sie die Komponente, dokumentieren Sie die neue Grundlage und prüfen Sie Allergene, Zusatzstoffe und weitere Hinweise erneut. Unterschiedliche Varianten wie Sauce mit oder ohne Sahne brauchen jeweils einen eindeutig bezeichneten Arbeitsstand.
Warum ein Lieferantenetikett die Entscheidung am Gericht nicht ersetzt
Die Allergenpflicht nach Artikel 21 und Anhang II LMIV betrifft die dort genannten Stoffe und Erzeugnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausnahmen. Getreide- und Schalenfruchtarten müssen konkret benannt werden; eine noch offene Sammelgruppe verhindert hier die Gästevorlage. Schwefeldioxid und Sulfite betreffen mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als Gesamt-SO₂ im verzehrfertigen Erzeugnis. Diese Hilfe berechnet weder Verdünnung noch Analysenwerte.
Bei Zusatzstoffen können unter anderem die technologische Wirkung im Enderzeugnis und die in § 5 Absatz 3 LMZDV genannten Ausnahmen entscheidend sein. Aus dem Vorkommen einer E-Nummer in einer einzelnen Zutat folgt deshalb nicht automatisch ein bestimmter Hinweis für das fertige Gericht. Ebenso darf eine erforderliche Angabe nicht allein wegen einer kleinen Zutatenmenge entfallen. Halten Sie die Grundlage Ihrer eigenen Beurteilung fest; bei Unsicherheit bleibt der Punkt offen.
Die Liste im Werkzeug enthält Angaben aus § 5 Absatz 1 LMZDV für diesen Anwendungsfall. Tafelsüßen werden nicht abgedeckt. Weitere besondere Kennzeichnungspflichten können hinzukommen. Ein zusätzlich erforderlicher Wortlaut lässt sich zusammen mit seiner Grundlage aufnehmen. Die Software prüft diesen Freitext nicht fachlich.
Was „keine Angaben festgestellt“ bedeutet
Ein leeres Feld ist keine negative Feststellung. Für jede Komponente und jeden Prüfbereich wählen Sie ausdrücklich zwischen offen, Angaben gewählt und nach eigener Prüfung keine Angaben festgestellt. Fehlende Grundlagen bleiben auch bei einer negativen Feststellung als Aufgabe sichtbar.
Eine solche Feststellung ist keine Aussage über Allergenfreiheit und keine Bewertung von Kreuzkontakten. Freiwillige Spurenhinweise ersetzen keine zutatenbezogenen Allergenangaben. Das Werkzeug entscheidet auch nicht, ob ein Produkt für eine bestimmte allergische Person geeignet ist. Klären Sie eine entsprechende Gästeanfrage anhand der tatsächlichen Küche und fachlicher Informationen.
Arbeitsdatei, Ausdruck und nächster Schritt
Die JSON-Datei enthält Ihre Eingaben einschließlich offener Zustände. Sie können sie in Ihrer eigenen Ablage aufbewahren und über „Eigene Arbeitsdatei wieder einlesen“ fortsetzen. Vor dem Ersetzen eines Entwurfs fragt der Browser nach. Ein unbekanntes Format oder ungültige Angaben überschreiben Ihren bisherigen Entwurf nicht. Nach dem Laden ist der Rezepturabgleich wieder offen.
Der Ausdruck enthält die Komponenten, Prüfgrundlagen, offenen Aufgaben und Quellen. Sind die vorgesehenen Angaben vollständig erfasst, folgt die gemeinsame Angabenvorlage auf einer eigenen Seite. Prüfen Sie sie fachlich und stellen Sie die erforderlichen Informationen tatsächlich für Gäste bereit. Die Quellenfelder und Bestätigungen sind Hilfen dieses Arbeitswegs, keine zusätzlich behaupteten gesetzlichen Formularpflichten.
Für wiederkehrende betriebliche Dokumentation führt der nächste Schritt in HygienePilot. Das öffentliche Tagesgericht-Blatt bleibt eine getrennte, nicht im Konto gespeicherte Arbeitshilfe. Für eine manuelle Alternative bietet der unten verlinkte Beitrag des CVUA Stuttgart eine Vorlage und Erläuterungen zu loser Ware.
Quellen und amtliche Anlaufstellen
- § 5 LMZDV: Zusatzstoffangaben, gemeinsames Medium und Ausnahmen
- § 4 LMIDV: Information bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
- LMIV: Artikel 20/21 und Anhang II, konsolidierter Stand 01.04.2025
- CVUA Stuttgart: Allergene und Zusatzstoffe bei loser Ware, 27.01.2026
Häufige Fragen
Prüft HygienePilot die Zutaten automatisch?
Nein. Sie prüfen Rezeptur und Unterlagen selbst und tragen die daraus abgeleiteten Angaben ein. Die Hilfe führt diese Angaben zusammen, zeigt offene Voraussetzungen und erhält die Zuordnung zu Komponenten. Sie erkennt keine Zutaten, E-Nummern oder Kreuzkontakte automatisch.
Kann ich ein unvollständiges Tagesgericht vorbereiten?
Ja. Unbekannte Sachverhalte bleiben offen und erscheinen im internen Arbeitsblatt als konkrete Aufgaben. Eine gemeinsame Gästevorlage entsteht erst nach vollständigen Angaben und Ihrem aktuellen Abgleich. Ein gespeicherter Arbeitsstand ist keine Freigabe.
Gilt die Vorlage für eine gesamte Speisekarte?
Nein. Sie betrifft genau das bezeichnete, offen vor Ort angebotene Tagesgericht und den angegebenen Rezepturstand. Varianten, Lieferantenwechsel und andere Abgabewege benötigen eine neue oder gesonderte Prüfung.
Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.
Zur betrieblichen Hygiene-DokumentationOhne Konto nutzbar · Ungeklärte Angaben bleiben offen · Arbeitsdatei lokal wieder aufnehmen
Arbeits- und Zusammenstellungshilfe, keine Zutatenanalyse, individuelle Rechtsberatung oder behördliche Freigabe. Der Betrieb bleibt für die fachliche Prüfung, Aktualität und tatsächliche Bereitstellung verantwortlich. Weitere Kennzeichnungspflichten können hinzukommen.